IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
IBI ist Spaniens jährliche Grundsteuer. Jeder Immobilieneigentümer zahlt sie an die Gemeinde, in der die Immobilie liegt. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer.
Wie sie berechnet wird
IBI wird berechnet, indem der Valor Catastral mit einem von der Gemeinde festgelegten Steuersatz multipliziert wird. Der Satz variiert und liegt typisch zwischen 0,4% und 1,1% für Wohnimmobilien.
Wann sie fällig ist
IBI wird einmal jährlich in Rechnung gestellt. Der Termin variiert je nach Gemeinde. Die meisten bieten Lastschrift (Domiciliación Bancaria) mit 3% bis 5% Rabatt an.
Wer zahlt
Der Eigentümer am 1. Januar des Steuerjahres zahlt die volle Jahres IBI, unabhängig davon, ob die Immobilie später verkauft wird.
Verwandte Module
NIE Nummer
EU-BürgerEin Umzug nach Spanien beginnt mit einem unverzichtbaren Dokument: Ihrer NIE-Nummer. Ohne diese können Sie weder einen Kaufvertrag unterzeichnen, noch eine Gesundheitskarte be...
Digitales Zertifikat
EU-Bürger Nicht-EU-BürgerBevor du in Spanien offizielle Formulare oder Anträge online einreichen kannst, benötigst du ein Certificado Digital dein offizielles digitales Identitätszertifikat. Es dient...