IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)

IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
Zusammenfassung

IBI ist Spaniens jährliche Grundsteuer. Jeder Immobilieneigentümer zahlt sie an die Gemeinde, in der die Immobilie liegt. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer.

Wie sie berechnet wird

IBI wird berechnet, indem der Valor Catastral mit einem von der Gemeinde festgelegten Steuersatz multipliziert wird. Der Satz variiert und liegt typisch zwischen 0,4% und 1,1% für Wohnimmobilien.

Wann sie fällig ist

IBI wird einmal jährlich in Rechnung gestellt. Der Termin variiert je nach Gemeinde. Die meisten bieten Lastschrift (Domiciliación Bancaria) mit 3% bis 5% Rabatt an.

Wer zahlt

Der Eigentümer am 1. Januar des Steuerjahres zahlt die volle Jahres IBI, unabhängig davon, ob die Immobilie später verkauft wird.

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