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Familiennachzug nach Spanien

Familiennachzug nach Spanien

Deine Partnerin, deine Kinder oder deine Eltern nach Spanien zu holen ist kein einzelnes Verfahren. Es sind zwei, und welches für dich gilt, hängt von der Staatsangehörigkeit der Person ab, die bereits hier lebt. Wenn du diesen Unterschied verstehst, wird alles Weitere lesbar. Wenn nicht, sammelst du zwei Monate lang Unterlagen für eine Akte, die du nie hättest einreichen müssen.

Zwei Systeme, nicht eines

Spanien kennt kein einzelnes Verfahren für den Familiennachzug. Es sind zwei, und sie ähneln sich kaum. Welches für dich gilt, entscheidet die Staatsangehörigkeit der Person, die bereits in Spanien lebt, nicht die des Angehörigen, der nachkommen möchte.

Lebt hier ein Drittstaatsangehöriger, läuft der Nachzug über das allgemeine Verfahren, die reagrupación familiar. Geregelt ist sie im Reglamento de Extranjería, beschlossen durch Real Decreto 1155/2024, in Kraft seit dem 20. Mai 2025 und im April 2026 durch Real Decreto 316/2026 geändert. Verlangt werden ein Einkommensnachweis, ein Nachweis über ausreichenden Wohnraum und in den meisten Fällen ein Jahr vorheriger legaler Aufenthalt in Spanien.

Ist die Person in Spanien Spanierin oder Bürgerin eines anderen EU oder EWR Staates oder der Schweiz, läuft der Nachzug über das Gemeinschaftsrecht nach Real Decreto 240/2007. Der Angehörige aus einem Drittstaat beantragt dann die tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión. Keine Einkommenstabelle, kein Wohnraumbericht der Sozialbehörde, und die Karte erlaubt das Arbeiten ab dem ersten Tag.

Als Deutsche gehörst du fast immer zur zweiten Gruppe. Das ist das Wichtigste, was du klärst, bevor du Unterlagen sammelst. Wir erleben regelmäßig, dass Menschen sechs Wochen an einer reagrupación Akte samt Wohnungsbesichtigung arbeiten, während ihr Ehepartner aus einem Drittstaat über das Gemeinschaftsrecht in einem Bruchteil der Zeit fertig gewesen wäre.

Das allgemeine Verfahren: reagrupación familiar

Wer nachziehen lassen darf

Der Antragsteller in Spanien, der reagrupante, muss Drittstaatsangehöriger mit legalem Aufenthalt sein. Praktisch heißt das: eine verlängerte oder noch mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis, oder Daueraufenthalt, die residencia de larga duración. Üblicherweise wird ein Jahr vorheriger legaler Aufenthalt erwartet. Deshalb ist das erste Jahr nach der Ankunft selten das Jahr, in dem die Familie nachkommt.

Wer nachziehen kann

Der Ehepartner oder die Partnerin in einer eheähnlichen Beziehung. Real Decreto 1155/2024 war hier großzügiger als die Vorgängerregelung: Die Partnerschaft kann in einem öffentlichen Register eingetragen sein, sie kann aber auch nicht eingetragen sein, wenn mindestens zwölf zusammenhängende Monate einer belegten Beziehung nachgewiesen werden. Für Paare, die nie etwas formalisiert haben, ist das ein spürbarer Unterschied.

Dann die Kinder. Die Altersgrenze stieg von 21 auf 26 Jahre für unterhaltsberechtigte Kinder. Damit öffnete sich die Route leise für eine große Gruppe erwachsener Kinder in Ausbildung oder zwischen zwei Jobs. Minderjährige unter Vormundschaft des reagrupante sind ebenfalls erfasst.

Eltern und Schwiegereltern bleiben die schwierigste Gruppe. Sie kommen infrage, wenn sie tatsächlich unterhaltsberechtigt sind und der reagrupante in der Regel Daueraufenthalt besitzt. Es gelten Alters und Abhängigkeitsvoraussetzungen, und gerade hier unterscheiden sich die regionalen Oficinas de Extranjería am stärksten darin, wie streng sie die Akte lesen.

Das Einkommen, das du nachweisen musst

Der Einkommenstest wird als Vielfaches des IPREM ausgedrückt, jenes Referenzwerts, den Spanien statt des Mindestlohns für fast alle Verwaltungsschwellen verwendet. Der IPREM blieb für 2026 bei 600 Euro im Monat eingefroren, die Rechnung ist also ungewöhnlich übersichtlich.

Für einen Angehörigen weist du 150% des IPREM nach, also rund 900 Euro im Monat. Jede weitere Person kommt mit 50% des IPREM hinzu, rund 300 Euro im Monat. Wer Partnerin und zwei Kinder nachholt, liegt damit bei etwa 1.500 Euro im Monat an stabilem, belegtem Einkommen. Die Stabilität wird unterschätzt. Die Behörde liest keine einzelne Lohnabrechnung, sondern ein Muster über mehrere Monate, und schwankende autónomo Einkünfte werden skeptischer bewertet als ein Arbeitsvertrag.

Der Wohnraumbericht

Auch der Wohnraum muss als angemessen nachgewiesen werden. Dafür gibt es den informe de vivienda adecuada, ausgestellt von der comunidad autónoma oder der Gemeinde, je nach Wohnort, verbunden mit einer Besichtigung oder zumindest einer Prüfung der Unterlagen anhand örtlicher Wohn und Flächenstandards. Die Bearbeitungszeit schwankt stark. In der einen Provinz liegt der Bericht nach drei Wochen vor, in der anderen ist er der längste Einzelschritt der gesamten Akte. Beginne also damit, statt ihn bis zum Schluss aufzuheben.

Krankenversicherungsschutz

Der reagrupante muss garantieren, dass alle Familienmitglieder abgesichert sind, über die Seguridad Social oder über eine private Versicherung. Zahlt er als Angestellter oder als autónomo ein, können Angehörige meist als beneficiario mitversichert werden und brauchen keine eigene Police.

Das Gemeinschaftsrecht: die Aufenthaltskarte für Familienangehörige

Wer als Angehöriger gilt

Nach Real Decreto 240/2007 beantragt der Angehörige aus einem Drittstaat die tarjeta de residencia de familiar de ciudadano de la Unión. Erfasst sind der Ehepartner, der eingetragene Partner, sofern das Register ein öffentliches Register in einem EU oder EWR Staat ist, das eine doppelte Eintragung ausschließt, Kinder unter 21 oder unterhaltsberechtigte Kinder jeden Alters sowie unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie.

Was die Karte bringt

Die Karte gilt fünf Jahre, oder kürzer, wenn der EU Bürger voraussichtlich kürzer bleibt, und erlaubt ab Erteilung eine Tätigkeit als Angestellter oder als autónomo. Keine 150% IPREM Tabelle, kein Wohnraumbericht. Geprüft wird stattdessen, ob der EU Bürger selbst die Voraussetzungen für einen Aufenthalt über drei Monate erfüllt: arbeiten, selbstständig sein, mit Absicherung studieren oder über ausreichende Mittel plus Krankenversicherung verfügen.

Der Antrag sollte innerhalb von drei Monaten nach Einreise des Angehörigen gestellt werden, oder innerhalb von drei Monaten nach Entstehen der familiären Bindung, wenn die Person bereits hier ist. Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts wird die Karte unbefristet.

Wo arraigo familiar hingehört und wo nicht

Arraigo familiar wird oft als dritte Familienroute beschrieben. Seit Real Decreto 1155/2024 stimmt das nicht mehr. Die Kategorie wurde deutlich verengt: Angehörige spanischer Staatsbürger fallen nicht mehr darunter, sie nutzen jetzt die eigene Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines spanischen Staatsbürgers. Übrig bleibt unter arraigo familiar im Kern der Elternteil oder Vormund eines minderjährigen Staatsangehörigen eines anderen EU oder EWR Staates oder der Schweiz, der mit ihm zusammenlebt und die elterlichen Pflichten erfüllt, sowie die Person, die einem EU Bürger mit Behinderung wesentliche und dauerhafte Unterstützung leistet.

Wenn du irgendwo liest, arraigo familiar sei die Route für den Elternteil eines spanischen Kindes, ist diese Information veraltet. Das ist eine der Stellen, an denen die Regelung von 2025 die Landkarte wirklich neu gezeichnet hat, und an der Rat aus der Zeit vor Mai 2025 dich an den falschen Schalter schickt.

Was passiert, wenn sie da sind

Die Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis ist nicht das Ende des Weges, sondern seine Mitte. Der Angehörige muss noch einreisen, Fingerabdrücke abgeben und eine physische Karte abholen, sich bei der Gemeinde in den padrón eintragen, eine Gesundheitskarte beantragen, und meist taucht im ersten Jahr auch die Führerscheinfrage auf. Kinder brauchen einen Schulplatz, und die Eintragung im padrón entscheidet über den Einzugsbereich.

Keiner dieser Schritte ist für sich genommen schwierig. Es ist die Reihenfolge, an der Menschen scheitern, weil mehrere Schritte auf einem Dokument aus einem früheren Schritt beruhen und die ausstellenden Stellen nicht miteinander sprechen.

Häufig gestellte Fragen

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