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Geschrieben von Jeffrey
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Steuern in Spanien

Doppelbesteuerung: Wie die Abkommen mit Spanien verhindern, dass du zweimal zahlst

Du lebst in Spanien, beziehst aber noch eine Rente, vermietest eine Wohnung oder hältst Aktien in Deutschland? Derselbe Euro kann sich in zwei Ländern steuerpflichtig anfühlen. So verteilt das Doppelbesteuerungsabkommen die Steuer, mit klaren Rechenbeispielen.

Du lebst in Spanien, beziehst aber weiterhin eine Rente aus Deutschland, vermietest dort eine Wohnung oder hältst Aktien, die Dividenden zahlen. Dann kann sich derselbe Euro plötzlich in zwei Ländern steuerpflichtig anfühlen, weil Spanien dein Welteinkommen besteuern möchte und Deutschland weiterhin Steuer auf das verlangt, was auf seinem Boden entsteht. Genau hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Es legt für jede Einkunftsart fest, welches Land besteuern darf und wie das andere Land dich entlastet, damit derselbe Euro nur einmal belastet wird. In diesem Beitrag gehen wir das mit einfachen Rechenbeispielen in Euro durch, sodass du siehst, wo dein Geld voraussichtlich versteuert wird.

Spanien hat solche Abkommen mit Deutschland, mit den Niederlanden und mit vielen weiteren Ländern. Was jetzt folgt, ist die allgemeine Form, die den meisten Abkommen zugrunde liegt. Die genauen Regeln, die Quellensteuersätze und die Rentenklauseln unterscheiden sich jedoch von einem Abkommen zum nächsten. Sieh diesen Text deshalb als Hintergrundwissen und nicht als persönliche Steuerberatung, denn die konkrete Behandlung hängt immer von deinem Abkommen und deiner Situation ab.

Warum dasselbe Einkommen zweimal besteuert zu werden droht

Hier stoßen zwei Prinzipien aufeinander. Das erste ist die Ansässigkeit. Sobald Spanien dich als steuerlich ansässig ansieht, und das ist meist der Fall, sobald du mehr als 183 Tage im Jahr hier verbringst oder dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Spanien liegt, besteuert Spanien dein Welteinkommen. Also nicht nur, was du in Spanien verdienst, sondern auch Miete, Rente, Zinsen und Dividenden aus aller Welt.

Das zweite Prinzip ist der Quellenstaat. Die meisten Länder besteuern auch Einkommen, das innerhalb ihrer Grenzen entsteht, selbst wenn der Empfänger woanders wohnt. Deutschland besteuert die Miete einer Wohnung, die auf deutschem Boden steht, oder eine Rente, die es selbst zahlt, auch wenn du längst in der Nähe von Valencia lebst.

Legt man beide Prinzipien übereinander, wird derselbe Euro von zwei Finanzverwaltungen beansprucht. Das ist Doppelbesteuerung, und sie ist kein seltener Sonderfall, sondern der Normalfall für alle, die finanzielle Bindungen an ihr früheres Land behalten. Es gibt zwar eine spanische Sonderregelung, das Beckham Gesetz, das manche Neuankömmlinge eine Zeit lang nur auf spanische Einkünfte besteuert, doch für die meisten Ansässigen gilt zunächst die Welteinkommensregel.

Was ein Doppelbesteuerungsabkommen genau tut

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen zwei Ländern, der über den nationalen Steuergesetzen steht und die Überschneidung regelt. Es schafft keine neuen Steuern und schenkt dir keinen Rabatt. Es verteilt das Besteuerungsrecht. Für jede Einkunftsart legt es fest, welches Land besteuern darf, ob das andere Land ebenfalls besteuern darf und vor allem, wie dieses andere Land die Entlastung gewährt, damit du nicht zweimal zahlst.

Das Abkommen zwischen Spanien und Deutschland folgt dem gleichen groben Muster wie die meisten modernen Abkommen, die auf einer international vereinbarten Vorlage beruhen. Trotzdem wird jedes Abkommen einzeln verhandelt, sodass der genaue Wortlaut, die Quellensteuersätze und die Rentenregeln von einem zum nächsten abweichen können. Deshalb lautet die ehrliche Antwort auf fast jede Frage zur Doppelbesteuerung, dass es auf dein konkretes Abkommen ankommt. Was folgt, ist die allgemeine Form und kein Ersatz für das Abkommen, das für dich gilt.

Die zwei Wege, auf denen ein Abkommen die Doppelbelastung beseitigt

Wenn beide Länder dasselbe Einkommen anfassen dürfen, sagt das Abkommen deinem Wohnsitzstaat, in diesem Fall Spanien, dass es die Entlastung gewähren muss. Das geschieht auf eine von zwei Arten. Welche Methode gilt, verrät dir grob, wie hoch deine Rechnung am Ende ausfällt.

Die Anrechnungsmethode, mit einem Rechenbeispiel

Bei der Anrechnungsmethode setzt Spanien das ausländische Einkommen weiterhin in deine Steuererklärung und besteuert es, zieht dann aber die im Ausland bereits gezahlte Steuer ab. Am Ende zahlst du auf dieses Einkommen den höheren der beiden Sätze und keinen Cent mehr.

Stell dir eine Wohnung vor, die du in Deutschland behalten hast und für 12.000 Euro im Jahr vermietest. Nach dem Abkommen sind Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dort steuerpflichtig, wo die Immobilie liegt, also besteuert Deutschland zuerst und du zahlst dort zum Beispiel 2.000 Euro. Weil du in Spanien wohnst, landen dieselben 12.000 Euro auch in deiner spanischen Erklärung, denn Spanien besteuert dein Welteinkommen. Spanien berechnet seine eigene Steuer auf die 12.000 Euro, sagen wir 2.600 Euro, und rechnet dann die 2.000 Euro an, die du bereits in Deutschland gezahlt hast. Du zahlst die Differenz von 600 Euro in Spanien. Der Euro ist einmal besteuert, zum höheren spanischen Satz, und nicht zweimal.

Eine Grenze solltest du kennen. Die Anrechnung, die Spanien gewährt, ist auf die spanische Steuer auf dasselbe Einkommen begrenzt. Hat das Ausland deine 12.000 Euro höher besteuert als Spanien, erstattet Spanien den Überschuss nicht. Die Anrechnung löscht die spanische Steuer auf dieses Einkommen, gibt dir aber kein Geld für Steuer zurück, die du einem anderen Staat gezahlt hast.

Die Freistellungsmethode, mit einem Rechenbeispiel

Bei der Freistellungsmethode lässt Spanien das ausländische Einkommen einfach aus der Besteuerung heraus. Es wurde im anderen Land besteuert, und Spanien besteuert es nicht noch einmal. Das klingt sauberer, und oft ist es das auch, doch es gibt einen Haken namens Progressionsvorbehalt.

Progressionsvorbehalt heißt, dass Spanien das freigestellte Einkommen nicht besteuert, es aber mitzählen darf, wenn es den Steuersatz auf den Rest deines Einkommens bestimmt. Die spanische Einkommensteuer steigt mit der Höhe des Einkommens, also drückt Spanien dein übriges Einkommen in einen etwas höheren Durchschnittssatz, indem es das freigestellte Einkommen allein für die Satzberechnung wieder hinzurechnet.

Angenommen, ein Abkommen macht eine bestimmte Rente von 20.000 Euro nur in dem Land steuerpflichtig, das sie zahlt, und du hast daneben 10.000 Euro anderes Einkommen, das Spanien besteuert. Spanien erhebt keine Steuer auf die 20.000 Euro, setzt aber den Satz auf deine 10.000 Euro so an, als betrüge dein Gesamteinkommen 30.000 Euro. Die Rente entgeht der spanischen Steuer, hebt aber den Satz auf alles Übrige leicht an. Meist ist das ein bescheidener Anstieg und kein Schock.

Welches Land welches Einkommen besteuert

Das Abkommen ordnet jede Einkunftsart einem Land zu. Die Einzelheiten schwanken, doch das folgende Muster ist das, dem die meisten Abkommen folgen, auch das deutsche mit Spanien. Sieh es als Karte des wahrscheinlichen Ergebnisses und prüfe für die genaue Regel immer dein eigenes Abkommen.

Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, also Miete oder Gewinn aus einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück, sind in der Regel dort steuerpflichtig, wo die Immobilie liegt. Deine spanische Wohnung wird in Spanien besteuert, deine deutsche Immobilie zuerst in Deutschland, mit anschließender Entlastung in Spanien.

Arbeitslohn ist meist dort steuerpflichtig, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Sitzt du an einem Schreibtisch in Madrid, gilt die Arbeit als in Spanien ausgeübt, auch wenn dein Arbeitgeber in Deutschland sitzt.

Zinsen und Dividenden sind oft in deinem Wohnsitzstaat steuerpflichtig, doch das Land, in dem die Bank oder das Unternehmen sitzt, darf meist einen begrenzten Teil an der Quelle einbehalten, eine Quellensteuer, die das Abkommen auf einen festen Prozentsatz deckelt. Spanien besteuert das Einkommen danach und rechnet diese Quellensteuer an.

Private und betriebliche Renten sind typischerweise nur in deinem Wohnsitzstaat steuerpflichtig, sodass eine private Rente aus dem Ausland meist allein auf Spanien entfällt. Renten aus dem öffentlichen Dienst sind die häufige Ausnahme, denn sie sind meist nur in dem Land steuerpflichtig, das sie zahlt. Deshalb zahlt ein pensionierter Beamter oft weiterhin in Deutschland Steuer auf diese Rente, während Spanien darauf den Progressionsvorbehalt anwendet. Diese Aufteilung überrascht viele, denn zwei Nachbarn mit gleich hohen Renten können je nach früherem Arbeitgeber in völlig verschiedenen Ländern besteuert werden.

In Spanien ansässig heißt nicht, dass Deutschland mit dir fertig ist

Eine verbreitete Annahme lautet, dass Deutschland dich loslässt, sobald du in Spanien steuerlich ansässig bist. So einfach ist es nicht. Für Einkommen, das das Abkommen im Quellenstaat steuerpflichtig lässt, vor allem unbewegliches Vermögen, musst du oft weiterhin in Deutschland als beschränkt Steuerpflichtiger eine Erklärung abgeben und dort zuerst zahlen. Spanien gewährt dir danach die Entlastung, aber die deutsche Erklärung verschwindet nicht.

Deshalb lohnt es sich, die Unterlagen auf beiden Seiten sauber zu halten. Hältst du Vermögen im Ausland oberhalb der Meldegrenzen, erwartet Spanien eine Modelo 720 Erklärung, in der du es auflistest, und diese Zahlen müssen zu dem ausländischen Einkommen passen, das du später in deiner Renta zeigst. Das Abkommen verhindert, dass du zweimal Steuer zahlst. Es verhindert nicht, dass du in zwei Ländern eine Erklärung abgibst.

Wichtig ist auch, was ein Abkommen nicht abdeckt. Dies sind Abkommen zur Einkommensteuer. Sie regeln meist nicht die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, die eigenen Regeln folgt, sodass die Entlastung bei einer ausländischen Erbschaft eine eigene Frage ist.

Wo das alles zusammenläuft: deine spanische Renta

Für Ansässige ist das Abkommen kein eigenes Formular. Es läuft über die jährliche Einkommensteuererklärung, die Renta, die du über Modelo 100 im Frühjahr nach jedem Steuerjahr abgibst. Du erklärst dein Welteinkommen, einschließlich des ausländischen Einkommens, das das Abkommen abdeckt, und beanspruchst die Anrechnung oder die Freistellung in den richtigen Feldern. In der Praxis heißt das, dass du Nachweise über die im Ausland gezahlte Steuer aufbewahren musst, denn die Agencia Tributaria möchte sie sehen, bevor sie eine Anrechnung zulässt.

Weil die Renta jährlich und weltweit ist, wiegen der Zeitpunkt deines Umzugs und die Steuertermine in Spanien schwerer, als man denkt. Einkommen aus dem Teil des Jahres vor deiner Ansässigkeit, ausländische Steuer, die in ein anderes Jahr fällt als die spanische Besteuerung, und die Währungsumrechnung müssen alle auf dieser einen Erklärung stimmen.

Ein letzter ehrlicher Punkt. Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Mechanik, und die ist beruhigend, denn die Abkommen sorgen wirklich dafür, dass du nicht zweimal auf denselben Euro zahlst. Doch welche Methode gilt, wie hoch die Quellensteuersätze sind und wie eine ungewöhnliche Einkunftsart behandelt wird, hängt vom konkreten Abkommen und deiner Situation ab. Geht es um echtes Geld, nimm dies als Hintergrund und lass deine Lage an deinem eigenen Abkommen prüfen.

Doppelbesteuerung und Spanien: Häufig gestellte Fragen

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