Einkommensnachweis für die EU Anmeldung in Spanien 2026
Es gibt keine offizielle Tabelle. Frag drei Oficinas de Extranjería, wie viel Einkommen du für das certificado de registro brauchst, und du bekommst womöglich drei Antworten, denn das spanische Recht weigert sich bewusst, einen Betrag festzulegen. Hier steht, woher die Zahl für 2026 wirklich kommt, warum sich die kursierenden Beträge widersprechen und welcher Betrag jede Lesart der Prüfung besteht.
Drei Zahlen, eine Frage
Meldest du dich als EU Bürger in Spanien an, ohne hier zu arbeiten, als Rentner, als jemand, der aus dem Ausland bezahlt wird, oder schlicht als jemand, der von Erspartem lebt, will der Beamte gegenüber sehen, dass du für dich selbst sorgen kannst. Im Papierkram heißt das medios económicos suficientes. Spanien hat dafür nie eine Tabelle veröffentlicht, und die drei kursierenden Zahlen stammen aus drei verschiedenen Quellen und widersprechen einander. Für die Bescheinigung selbst fängst du bei unserer Seite zum EU Aufenthalt in Spanien an.
Worauf das Recht tatsächlich zeigt
Der maßgebliche Text ist die Orden PRE/1490/2012. Artikel 3.2.c) betrifft Menschen, die in Spanien nicht arbeiten, und verlangt zweierlei: eine Krankenversicherung und ausreichende Mittel für dich und deine Familie, um während deines Aufenthalts nicht der spanischen Sozialhilfe zur Last zu fallen.
Dann folgt der Maßstab, und dieser Satz entscheidet alles. Der Besitz von Mitteln oberhalb des Betrags, den die Ley de Presupuestos Generales del Estado jedes Jahr für den Anspruch auf eine prestación no contributiva festsetzt, gilt als ausreichender Nachweis, unter Berücksichtigung deiner persönlichen und familiären Situation. Der rechtliche Anker ist also nicht IPREM. Es ist die beitragsunabhängige Rente, und dieser eine Unterschied trennt diese Seite von fast allem, was du sonst finden wirst.
Die Zahl der pensión no contributiva für 2026
Für 2026 nennt der Leitfaden des IMSERSO einen vollen Jahresbetrag von 8.803,20 €, also 628,80 € im Monat über vierzehn Zahlungen. Derselbe Leitfaden legt Kumulationsgrenzen für Haushalte fest, die sich mit der familiären Anpassung decken, die die Orden verlangt:
- Eine Person. 8.803,20 € im Jahr.
- Zwei Personen. 14.965,44 € im Jahr.
- Drei Personen. 21.127,68 € im Jahr.
- Vier Personen. 27.289,92 € im Jahr.
Jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht die Grenze um 6.162,24 €. Sie bewegen sich mit jeder Rentenanpassung, behandle sie also als Zahlen für 2026. Schaffst du sie, erfüllst du die höchste der drei Lesarten.
Die Zahl, die du am Schalter hörst
In der Praxis rechnen sehr viele Oficinas de Extranjería stattdessen mit IPREM, und der liegt 2026 bei 600 € im Monat und 7.200 € im Jahr über zwölf Zahlungen. IPREM steht das vierte Jahr in Folge auf dem Stand von 2023, denn er bewegt sich nur, wenn eine Ley de Presupuestos Generales del Estado ihn festsetzt, und die Presupuestos bleiben prorrogados. IPREM ist die niedrigere der beiden Zahlen, und genau deshalb kommt der eine in einer Provinz am Schalter durch und der andere in der nächsten nicht.
Die dritte Zahl ist eine Regel gegen Zahlen
Über beiden steht Artikel 7.7 des RD 240/2007, der sagt, dass kein fester Betrag festgelegt werden darf, dass die persönliche Situation des EU Bürgers zu berücksichtigen ist und dass dieser Betrag in keinem Fall das Niveau übersteigen darf, unterhalb dessen Spaniern Sozialhilfe gewährt wird, oder den Betrag der Mindestrente der Seguridad Social. Das ist eine Obergrenze und keine Untergrenze, und es verbietet genau die saubere veröffentlichte Tabelle, die sich alle wünschen. Unter der Rentenzahl zu liegen ist ein Gespräch und keine automatische Ablehnung, und ein schuldenfreies Haus gehört zu deiner persönlichen Situation und lässt sich belegen.
Wer überhaupt kein Einkommen nachweisen muss
Die Orden stellt ihre Anforderungen routenweise auf, und die Routen für Arbeitnehmer und Selbstständige in Artikel 3.2.a) und 3.2.b) enthalten keine gesonderte Mittelprüfung und keine gesonderte Versicherungspflicht. Mit einem spanischen Vertrag oder einer alta als autónomo deckt dich die Seguridad Social, und deine Arbeit beantwortet die Mittelfrage. Studierende nach Artikel 3.2.d) brauchen eine Einschreibung, eine Versicherung mit vollständiger Deckung in Spanien und eine declaración responsable über ausreichende Mittel, also eine unterschriebene Erklärung und keinen Kontostand.
Wo das im Verfahren sitzt
Du reichst persönlich bei der Oficina de Extranjería deiner Provinz ein, oder bei der zuständigen Comisaría, auf dem Formular EX-18, und Artikel 7.5 des RD 240/2007 gibt dir dafür drei Monate ab der Einreise. Mittel dürfen mit jedem rechtlich zugelassenen Beweismittel nachgewiesen werden, darunter Eigentumsurkunden, bestätigte Schecks und Unterlagen über Kapitaleinkünfte. Die tasa beträgt 12,00 €, festgesetzt als Position 4.6 des Anhangs zur Orden PJC/617/2025, deren Artikel 1.3 die Gebühr an das koppelt, was Spanier für einen DNI zahlen, und gezahlt wird auf der Modelo 790, código 012. Bist du durch den Termin, bekommst du die Bescheinigung sofort ausgehändigt.
Unser Leitfaden zum Anmelden in Spanien behandelt die Reihenfolge, deine NIE wird hier zugeteilt, falls du noch keine hast, und nach fünf Jahren verschwindet die Einkommensprüfung ganz beim Daueraufenthalt in Spanien. Die Krankenversicherung ist die andere Hälfte der Prüfung, behandelt auf Gesundheitsversorgung in Spanien.
Die grüne Bescheinigung ohne Rätselraten
Unser Modul für NIE und grüne Bescheinigung führt dich durch die EX-18, die tasa und die Mittelnachweise für deinen Termin.
Drei Zahlen kursieren. Wir helfen dir, die mitzunehmen, die funktioniert.