LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos)
Das LAU ist die Ley de Arrendamientos Urbanos, Spaniens Mietgesetzgebung für Wohnmietverträge. Es regelt Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Mieterhöhungsregeln, Kautionsanforderungen (Fianza) und die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter.
Mindestvertragslaufzeit
Unter dem aktuellen LAU (reformiert 2019) beträgt die Mindestlaufzeit 5 Jahre bei natürlichen Personen als Vermieter und 7 Jahre bei juristischen Personen. Der Mieter kann nach 6 Monaten mit 30 Tagen schriftlicher Kündigung ausziehen.
Fianza (Kaution)
Der Vermieter kann eine Fianza von einer Monatsmiete verlangen. Diese muss beim regionalen Kautionsdepot hinterlegt werden. Zusätzlich darf der Vermieter ergänzende Garantien bis zu zwei Monatsmieten verlangen.
Mieterhöhungen
Seit 2023 sind Mieterhöhungen durch einen Referenzindex des INE begrenzt.
Zonas Tensionadas
Das Wohnungsgesetz von 2023 führte Zonas Tensionadas (angespannte Mietgebiete) ein. In diesen Gebieten gelten zusätzliche Mietkontrollen für Großvermieter mit 10 oder mehr Immobilien.
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