Renta imputada

Zusammenfassung
Die fiktive Einnahme, die Spanien einer Zweitwohnung zurechnet, auch bei Leerstand, und über die Modelo 210 besteuert.

Die renta imputada ist die fiktive Einnahme, die die spanische Steuerbehörde einer Zweitwohnung zurechnet. Der Grundgedanke: Wer eine Immobilie besitzt, die nicht der Hauptwohnsitz ist, hat einen Vorteil, auch wenn das Haus den größten Teil des Jahres leer steht. Diesen gedachten Vorteil besteuert Spanien, und genau deshalb geben Ferienhausbesitzer eine Erklärung ab, selbst wenn sie keinerlei Miete einnehmen.

So wird die renta imputada berechnet

Die fiktive Einnahme ist ein fester Prozentsatz der valor catastral, des Katasterwerts der Immobilie. Dieser Prozentsatz beträgt 1,1 Prozent, wenn der Katasterwert in den letzten zehn Jahren überprüft wurde, und 2 Prozent, wenn das nicht der Fall war. Das Ergebnis ist die fiktive Einnahme für das ganze Jahr, auf die du den Steuersatz für Nichtansässige zahlst.

Ein Beispiel macht es greifbar. Hat deine Wohnung eine valor catastral von 90.000 Euro und wurde dieser Wert kürzlich überprüft, rechnest du mit 1,1 Prozent. Das ergibt 990 Euro fiktive Einnahme. Als Bürger der EU oder des EWR zahlst du darauf 19 Prozent, also rund 188 Euro Steuer für das Jahr. Bürger von außerhalb der EU und des EWR zahlen 24 Prozent.

Wann die renta imputada gilt

Die fiktive Einnahme gilt für jeden Zeitraum, in dem die Immobilie nicht vermietet ist. Vermietest du das Haus nie, deckt die renta imputada das ganze Jahr ab. Vermietest du es einige Monate, meldest du für diesen Zeitraum die tatsächliche Mieteinnahme und für die übrigen Monate die renta imputada. Beides wird über das Jahr einfach zusammengerechnet.

Den Katasterwert findest du auf dem Bescheid der IBI, der kommunalen Grundsteuer, die du jedes Jahr vom Rathaus erhältst. Dieses eine Dokument liefert dir die Zahl, die du für die Berechnung der renta imputada brauchst.

Wie und wann du sie meldest

Die renta imputada wird über die Modelo 210 gemeldet, die Einkommensteuererklärung für Nichtansässige. Die Erklärung für ein bestimmtes Jahr gibst du im folgenden Jahr ab, mit einer Frist am Ende dieses folgenden Jahres. Die Pflicht kehrt jedes Jahr zurück, solange du die Immobilie besitzt und außerhalb Spaniens wohnst, also behandelst du sie am besten als wiederkehrenden Posten.

Gehört die Immobilie mehreren, gibt jeder Eigentümer eine eigene Erklärung für seinen Anteil ab, denn die spanische Erklärung folgt dem Eigentum, nicht dem Haushalt. Ein Paar mit gemeinsamer Wohnung reicht daher zwei Erklärungen ein, jede über die Hälfte der fiktiven Einnahme.

Warum das wichtig ist

Viele Besitzer nehmen an, ein leeres Haus löse in Spanien keine Steuer aus. Die renta imputada ist genau der Grund, warum diese Annahme falsch ist. Die Beträge sind meist überschaubar, aber die Pflicht ist real, und die Steuerbehörde kann ausgelassene Jahre mit Zinsen und Strafen nachfordern, da dein Besitz und die IBI der Gemeinde bereits bekannt sind. Pünktlich abgeben ist deutlich günstiger als nachträglich korrigieren.

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