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Modelo 720 Spanien: Meldung von Auslandsvermögen für Steueransässige in 2026

Wenn du in Spanien steuerlich ansässig bist und Vermögenswerte im Ausland besitzt, die in einer der drei Kategorien 50.000 Euro übersteigen, musst du jedes Jahr bis zum 31. März Modelo 720 einreichen. Das Formular ist keine Steuererklärung. Es ist eine rein informative Meldung an die Agencia Tributaria über deine ausländischen Vermögenswerte. Eine fehlerhafte oder verspätete Einreichung kann trotzdem zu Bußgeldern führen, auch nachdem der Europäische Gerichtshof Spaniens ursprüngliches Sanktionsregime 2022 für unverhältnismäßig erklärt hat.

Modelo 720 Spanien: Meldung von Auslandsvermögen für Steueransässige in 2026

Wer muss Modelo 720 einreichen

Du musst einreichen, wenn du alle folgenden Bedingungen erfüllst:

  • Du bist in Spanien steuerlich ansässig, das heißt, du verbringst 183 oder mehr Tage pro Kalenderjahr in Spanien oder dein wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt liegt in Spanien.

  • Du besitzt Vermögenswerte außerhalb Spaniens, die in mindestens einer der drei Meldekategorien 50.000 Euro übersteigen.

  • Du bist Eigentümer, wirtschaftlich Berechtigter, Bevollmächtigter oder verfügst über Dispositionsrechte an den Vermögenswerten.

Nicht Ansässige müssen kein Modelo 720 einreichen. Wenn du unter dem Beckham Gesetz (Sonderregelung für versetzte Arbeitnehmer) stehst, bist du während der Laufzeit der Regelung in der Regel von der Modelo 720 Pflicht befreit.

Die drei Vermögenskategorien

Modelo 720 teilt ausländische Vermögenswerte in drei Kategorien ein. Jede Kategorie hat einen eigenen unabhängigen Schwellenwert von 50.000 Euro. Das Überschreiten des Schwellenwerts in einer Kategorie löst keine Meldepflicht für die anderen Kategorien aus.


Kategorie

Was dazu gehört

Bewertungsmethode

1. Bankkonten

Girokonten, Sparkonten, Festgeldkonten bei ausländischen Finanzinstituten. Einschließlich digitaler Banken wie Revolut, Wise und N26, sofern sie außerhalb Spaniens registriert sind.

Saldo zum 31. Dezember plus Durchschnittssaldo im letzten Quartal (Oktober bis Dezember).

2. Wertpapiere und Kapitalanlagen

Aktien, ETFs, Anleihen, Investmentfonds, Lebensversicherungen mit Anlagekomponente, ausländische Altersvorsorgeprodukte wie Riester oder betriebliche Altersvorsorge.

Marktwert zum 31. Dezember.

3. Immobilien

Grundstücke, Gebäude oder Nießbrauchrechte außerhalb Spaniens.

Anschaffungswert (Kaufpreis plus Nebenkosten), nicht der aktuelle Marktwert.


Gemeinschaftseigentum: bei einem gemeinsamen ausländischen Bankkonto meldest du den vollen Wert und gibst deinen Eigentumsanteil an. Jeder Miteigentümer reicht separat ein.

Der Schwellenwert von 50.000 Euro

Der Schwellenwert gilt pro Kategorie, nicht pro einzelnem Vermögenswert. Hast du drei ausländische Bankkonten mit einem Gesamtsaldo zum Jahresende von 55.000 Euro, meldest du alle drei in Kategorie 1. Liegen deine ausländischen Aktien bei 40.000 Euro, aber deine Bankkonten bei 60.000 Euro, meldest du nur die Bankkonten.

Nach der ersten Einreichung musst du nur erneut einreichen, wenn sich der Gesamtwert in einer Kategorie um mehr als 20.000 Euro gegenüber der letzten Meldung verändert hat, oder wenn du Vermögenswerte erworben oder veräußert hast, die einen Schwellenwert berühren.

Frist und Einreichung

Das Einreichungsfenster läuft vom 1. Januar bis zum 31. März jedes Jahres. Du reichst online über die Website der Agencia Tributaria ein, mit deinem Certificado Digital oder Cláve. Es gibt keine automatische Fristverlängerung.

Du brauchst ein Certificado Digital zum Einreichen. Unser Digitales Zertifikat Modul führt dich durch den gesamten Antragsprozess einschließlich der persönlichen Identitätsprüfung.

Bußgelder bei verspäteter oder fehlerhafter Einreichung

Im Januar 2022 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Spaniens ursprüngliches Sanktionsregime für Modelo 720 unverhältnismäßig war und gegen EU Recht verstieß (Rechtssache C 788/19). Spanien reformierte die Bußgelder im März 2022. Die aktuellen Bußgelder sind:

  • 20 Euro pro Datensatz, der hätte angegeben werden müssen, aber fehlte. Minimum 300 Euro, Maximum 20.000 Euro.

  • Bußgelder werden um 50% reduziert, wenn du freiwillig nach der Frist einreichst, aber bevor du eine Mitteilung der Steuerbehörde erhältst.

  • Bußgelder werden verdoppelt, wenn die nicht gemeldeten Vermögenswerte außerhalb der Europäischen Union liegen.

Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre für allgemeine Fälle und fünf Jahre für Steuerdelikte. Die erste Einreichung korrekt zu machen bleibt die beste Strategie.

Modelo 720 versus Modelo 721

Kryptowährungen, die auf ausländischen Exchanges gehalten werden, werden nicht über Modelo 720 gemeldet. Seit dem Steuerjahr 2023 hat Spanien ein separates Formular eingeführt, Modelo 721, speziell für im Ausland gehaltene Kryptowerte. Derselbe Schwellenwert von 50.000 Euro gilt, und dieselbe Frist am 31. März. Wenn deine Kryptowerte auf einer in Spanien registrierten Exchange liegen, musst du kein Modelo 721 einreichen, da die Exchange selbst meldet.

Häufig gestellte Fragen

Sorge zuerst für dein Certificado Digital

Du brauchst ein Certificado Digital, um Modelo 720 online einzureichen. Unser Modul führt dich durch den gesamten Prozess.

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